Liebe Studierende,
aufgrund der steigenden Infektionszahlen hat das Kultusministerium die Regelungen zum Schutz vor Neuinfektionen für den Schulbetrieb nach den Herbstferien angepasst.
Folgende Regelungen möchte ich an dieser Stelle hervorheben:
Die Schule arbeitet weiterhin im Szenario A. Das heißt, es gilt, so wie vor den Herbstferien, der eingeschränkte Regelbetrieb.
Im Unterricht und im Schulgebäude werden Masken getragen und der Abstand von mindestens 1,5 m eingehalten.
Die Fenster können während des Unterrichts geschlossen werden. Achten Sie aber mit darauf, dass alle 20 Minuten und vor bzw. nach dem Unterricht für ca. 3 bis 5 Minuten stoßgelüftet wird.
Ab einem Indexwert von 35 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner gilt: Wenn Sie mit einem Angehörigen einer Risikogruppe zusammenwohnen und das belegen können (u.a. durch ein ärztliches Attest), dann können Sie bei der Schulleitung einen Antrag auf Befreiung vom Präsenzunterricht stellen. Sollten Sie Fragen dazu haben, dann kontaktieren Sie bitte die Schulleitung.
Manfred Keßling
Briefe des Kultusministers an die SchülerInnen vom 22.10.2020
Briefe des Kultusministers an die SchülerInnen vom 30.10.2020
Regelungen für die Schulen ab 02.11.2020